Ist therapeutisches Klonen ethisch vertretbar?

Meine Antwort, ein klares JA!

Wenn wir in unserer Gesellschaft eine Wertentscheidung dahingehend getroffen haben, daß wir es in der schweren Konfliktsituation einer schwangeren Frau zulassen, daß die Frau sich - nach einer Beratung - für eine Abtreibung und damit gegen das werdende Leben entscheidet, so folgt aus der Konfliktlage vieler tausender schwer Kranker mittels eines Erst-recht-Schlusses, daß dann die Nutzung weniger Tage alter befruchteter Eizellen und damit auch die Vernichtung werdenden Lebens ethisch nicht nur vertretbar ist, sondern daß unsere Gesellschaft geradezu verpflichtet ist, diesen Weg der Gewinnung von Stammzellen im Interesse vieler heute unheilbarer Kranker zu beschreiten.

Zum Vergleich: Beim therapeutischen Klonen wird Leben etwa vier oder fünf Tage nach der Befruchtung der Eizelle - durch Zellteilung sind zwischenzeitlich rund 150 Zellen entstanden - vernichtet, bei der Abtreibung handelt es sich hingegen um die Vernichtung von Leben, das mittlerweile zweieinhalb Monate nach der Befruchtung aus mehreren Millionen Zellen besteht. Ein Unterschied besteht sicherlich darin, daß beim therapeutischen Klonen das Leben zum Zwecke einer späteren Vernichtung gezeugt wird, was im allgemeinen bei einer Schwangerschaft nicht der Fall ist. Jedoch hat der Embryo bei der Abtreibung einen wesentlich höheren Entwicklungsstand erreicht als beim therapeutischen Klonen, bei dem die befruchtete Eizelle nicht einmal in die Gebärmutter eingebracht wurde.

Fazit:
Eine Gesellschaft, die zu einer Fristenregelung mit Beratungspflicht bei der Abtreibung ja sagt, muß auch das therapeutische Klonen gestatten.



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